Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Anwendbarkeit
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit „Nenko“ die Nenko Beheer B.V. mit satzungsgemäßem Sitz im niederländischen Zaltbommel und Geschäftsräumen in (5301 LW) Zaltbommel, Niederlande, Valeton 13, eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 50041282, und alle mit ihr verbundenen (juristischen) Personen und Gesellschaften, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung der Nenko Beheer B.V. anwenden, wie zum Beispiel die Nenko B.V. mit satzungsgemäßem Sitz im niederländischen Zaltbommel und Geschäftsräumen in (5301 LW) Zaltbommel, Niederlande, Valeton 13, eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 11019171, und mit Auftraggeber die (juristischen) Personen und Gesellschaften, an die ein Angebot gerichtet wurde und/oder mit denen ein Vertrag zustande gebracht wurde oder wird, bezeichnet.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit Nenko. Ausschließlich von Nenko schriftlich akzeptierte Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gültig sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind auf Angebote von und Verträge mit Nenko nicht anwendbar.
1.3 Die Nichtigkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht der Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Wege. Nenko und der Auftraggeber werden Rücksprache halten, um nichtige beziehungsweise aufgehobene Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die so viel wie möglich an den Zweck und die Absicht der nichtigen beziehungsweise aufgehobenen Bestimmungen anknüpfen.
Artikel 2 - Angebot und Vertrag
2.1 Ein Angebot von Nenko erfolgt unverbindlich und kann von Nenko innerhalb von 7 Kalendertagen ab Kenntnisnahme von der Annahme ihres Angebotes von Nenko widerrufen, eingezogen oder geändert werden. In einem Angebot vorkommende Fehler oder Versäumnisse in im Rahmen eines Angebotes von Nenko erteilten Empfehlungen und nicht ausschließlich an den Auftraggeber gerichtete - allgemeine - Informationen verpflichten Nenko nicht.
2.2 Ein Angebot von Nenko ist 1 Monat ab dessen Zusendung durch Nenko gültig, wenn nicht mit dem Angebot eine andere Gültigkeitsdauer angegeben wurde oder die Gültigkeitsdauer vor deren Ablauf von Nenko schriftlich verlängert wurde.
2.3 Wenn von Nenko ein Angebot unterbreitet wurde, kommt ein Vertrag zwischen Nenko und dem Auftraggeber erst durch die bedingungslose Annahme des Angebotes von Nenko durch den Auftraggeber oder durch die Ausführung eines Auftrages des Auftraggebers durch Nenko zustande. Ausschließlich das Angebot von Nenko beziehungsweise die Rechnung von Nenko für die Ausführung des Auftrages werden dafür angesehen, den Inhalt des Vertrages korrekt wiederzugeben.
2.4 Wenn von Nenko kein Angebot unterbreitet wurde, kommt ein Vertrag erst durch die schriftliche Annahme oder Ausführung eines Auftrages des Auftraggebers durch Nenko zustande. Ausschließlich die schriftliche Annahme des Auftrages durch Nenko beziehungsweise die Rechnung von Nenko für die Ausführung des Auftrages wird dafür angesehen, den Inhalt des Vertrages korrekt wiederzugeben.
2.5 Änderungen von und/oder Ergänzungen zum Vertrag sind erst gültig, nachdem diese Änderungen und/oder Ergänzungen von Nenko und dem Auftraggeber eindeutig schriftlich akzeptiert wurden.
2.6 Der Auftraggeber hat ausschließlich das Recht, den Vertrag zu annullieren oder aufzulösen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder der Auftraggeber dieses Recht auf zwingend geltende Vorschriften basiert.
Wenn der Auftraggeber den Vertrag (rechtsgültig) annulliert oder auflöst, ist der Auftraggeber verpflichtet, aufgrund des Vertrages gelieferte Sachen, eingeräumte Rechte und erteilte vertrauliche Informationen im Sinne von Artikel 8 gleichzeitig zurückzuliefern, die Ausübung von aufgrund des Vertrages eingeräumten Rechten gleichzeitig zu beenden und Nenko die von Nenko im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Zustandekommen und der Ausführung des Vertrages aufgewandten Kosten zu erstatten.
2.7 Nenko hat das Recht, den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise zu beenden und/oder die Ausführung von sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise auszusetzen, wenn eins oder mehrere der folgenden Ereignisse stattfindet bzw. stattfinden:
a. eine dem Auftraggeber anrechenbare Nichterfüllung einer oder mehrerer sich aus dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen;
b. die Einreichung eines zur Gewährung eines (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschubes an den Auftraggeber dienenden Antrages;
c. die Einreichung eines zur Insolvenzerklärung des Auftraggebers dienenden Antrags;
d. Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers;
e. vollständige Verfügungsunbefugtheit des Auftraggebers;
f. Zwangsvollstreckung bei Nenko zulasten des Auftraggebers;
g. das Zustandekommen eines zur Auflösung und/oder Liquidation des Auftraggebers dienenden Beschlusses;
h. Übertragung eines oder mehrerer Anteile am Auftraggeber an andere als den/die Anteilseigner beim Zustandekommen des Vertrages;
i. vollständige oder teilweise Übertragung des vom Auftraggeber betriebenen Unternehmens an einen oder mehrere andere.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nenko über den Eintritt der in diesem Artikel genannten Ereignisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.8 Nenko schuldet dem Auftraggeber wegen der Beendigung des Vertrages und der Aussetzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen aufgrund der hiervor in Artikel 2.7 genannten Ereignisse nie irgendeinen Schadenersatz.
2.9 Wenn der Vertrag aufgelöst wurde, fallen die vom Auftraggeber zur Ausführung des Vertrages bereits empfangenen Leistungen und die damit im Zusammenhang stehenden Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht unter eine Rückgängigmachungsverpflichtung, wenn nicht Nenko hinsichtlich dieser Leistungen in Verzug ist. Im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen vor oder bei der Auflösung des Vertrages von Nenko in Rechnung gestellte Geldsummen schuldet der Auftraggeber nach der Auflösung als sofort fällig.
2.9.1. Stornierung / Widerrufsrecht.Sie als privater Verbraucher haben das Recht, Ihre Bestellung innerhalb einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen ohne Begründung oder Zahlung von Vertragsstrafen zurückzuziehen oder zu stornieren. Die Widerrufs- / Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Datum der Bestellung. Um dieses Widerrufs- / Widerrufsrecht ausüben zu können, bitten wir Sie dringend, uns mitzuteilen, dass Sie die Bestellung zurückziehen oder stornieren möchten, indem Sie uns per E-Mail eine klare und eindeutige Erklärung senden. Die Rückerstattung erfolgt mit dem gleichen Zahlungsmittel wie beim Kauf. Der Käufer trägt alle Rücksendekosten. Siehe auch unsere Rückgabebedingungen. Für professionelle Einrichtungen gelten andere Bedingungen.
2.9.2. Das Widerrufs- / Widerrufsrecht gilt niemals in folgenden Fällen:
- für Artikel, die speziell nach Maß hergestellt oder entworfen wurden oder speziell in einer oder mehreren gewünschten Farben oder Drucken wie Möbeln, Modulen oder Fahrrädern.
- Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können; B. Kau-Artikeln oder Duschgegenstände (wie Duschstuhl)
- Artikel mit digitalen Inhalten; wie DVDs und CDs
Sobald eine Bestellung vom Kunden validiert wurde, die personalisierte oder maßgeschneiderte Artikel enthält (Auswahl von Farbe / Druck), kann diese Bestellung nicht mehr storniert werden, da die Produktion sofort gestartet wird Für diese Art von Gegenständen besteht kein Widerrufsrecht. Bei der Bestellung dieser Art von Produkten besteht eine Zahlungsverpflichtung, selbst wenn Sie in der Zwischenzeit stornieren oder widerrufen möchten, werden Gebühren für den gesamten Verkaufspreis berechnet.
Wenn Sie die Bestellung stornieren / widerrufen, werden Ihnen die zahlungen einschließlich der Versandkosten gutgeschrieben. Der Käufer wird alle Kosten für die Rückgabe zu zahlen. Die Erstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie beim Kauf. Siehe auch unsere Rückkehrbedingungen
Artikel 3 - Preis und Bezahlung
3.1 Von Nenko mitgeteilte Preise und Tarife sind inklusive Umsatzsteuer, aber exklusive anderer vom Staat auferlegten Abgaben und anderen Dritten geschuldeten Geldsummen und exklusive der Kosten des Transports, der Versendung, Einfuhr, Ausfuhr, des Umschlags und der Versicherung. Auch sind im Preis nicht enthalten:
a. die Kosten für Erdbau-, Ramm-, Hack-, Brech-, Fundierungs-, Mauer-, Zimmer-, Stuck-, Maler-, Tapezier- oder andere bautechnische Arbeiten;
b. die Kosten für den Anschluss von Gas, Wasser, Elektrizität oder andere infrastrukturelle Einrichtungen;
c. die Kosten zur Vermeidung oder Beschränkung von Schäden an, auf oder bei den Arbeiten vorhandenen Sachen;
d. die Kosten für die Abfuhr von Materialien, Baustoffen oder Abfall;
e. die Kosten für Hub- oder Hebemaschinen oder Flaschenzüge;
f. Reise- und Aufenthaltskosten.
Nicht in einem ausschließlich an den Auftraggeber gerichteten Angebot mitgeteilte Preise und Tarife verpflichten Nenko nicht. Auf in einem an den Auftraggeber gerichteten Angebot mitgeteilte Preise und Tarife können von anderen keine Rechte begründet werden.
3.2 Nenko hat das Recht, vereinbarte Preise und Tarife - mit sofortiger Wirkung - unter Beachtung des vom niederländischen Statistikamt CBS veröffentlichten Verbraucherpreisindex anzupassen. Eine Anpassung der vereinbarten Preise und Tarife berührt den Vertrag übrigens nicht.
3.3 Rechnungen von Nenko müssen in Euro gemäß den in der Rechnung von Nenko genannten Zahlungsbedingungen beglichen werden. Wenn keine Zahlungsfrist genannt wurde, muss die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum beglichen werden.
3.4 Wenn der Auftraggeber geschuldete Geldsummen nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hat, ist der Auftraggeber unverzüglich in Verzug und schuldet er über die offenstehenden Geldsummen die gesetzlichen Zinsen. Wenn es der Auftraggeber unterlässt, die geschuldeten Summen nach einer ersten Erinnerung zu bezahlen, schuldet der Auftraggeber Nenko den Betrag der von Nenko aufzuwendenden tatsächlichen Kosten des gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbeistandes (wie zum Beispiel die nicht liquidierten Prozesskosten) und Gerichtskosten.
3.5 Nenko hat das Recht, Zahlungen des Auftraggebers (trotz anderslautender Angaben des Auftraggebers) erst zur Begleichung von Forderungen, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben, und von Forderungen, die sich aus Versäumnissen des Auftraggebers in der Ausführung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ergeben, zu verwenden.
3.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber Nenko auszusetzen und/oder mit Verpflichtungen von Nenko gegenüber dem Auftraggeber zu verrechnen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, den Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen, wenn der Auftraggeber in Verzug ist.
3.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erste Bitte von Nenko die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen von Nenko zu versichern und versichert zu halten. Wenn der Auftraggeber die Begleichung der Forderungen von Nenko dennoch unzureichend versichert und/oder versichert hält, hat Nenko das Recht, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber vollständig auszusetzen und/oder nicht zu erfüllen.
3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen von Nenko bezüglich einer Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers erbetenen Vorschuss Nenko innerhalb von 7 Kalendertagen ab der Bitte von Nenko zu zahlen.
Wenn ein Vorschuss bedungen wurde, kann der Auftraggeber kein einziges Recht bezüglich der Ausführung des Vertrages geltend machen, bevor nicht die Vorauszahlung stattgefunden hat.
Artikel 4 - Vorbehalt von Eigentum und Rechten
4.1 Kraft des Vertrages zu liefernde Sachen und/oder einzuräumende Rechte werden von Nenko immer dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingungen geliefert beziehungsweise eingeräumt, dass die dafür Nenko geschuldeten Geldsummen und die im Zusammenhang mit der nicht korrekten Ausführung des Vertrages geschuldeten Geldsummen, wie zum Beispiel die kraft Artikel 3.4 geschuldeten Geldsummen, Nenko vollständig bezahlt wurden. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung hinsichtlich der Rechte, die unter der hiervor in Artikel 4.1 genannten aufschiebenden Bedingung geliefert beziehungsweise eingeräumt wurden, nicht verfügungsbefugt und ist verpflichtet, Interessenten - unter anderem die beabsichtigten Rechtsnachfolger - über diese Verfügungsunbefugtheit in Kenntnis zu setzen.
Artikel 5 - Geistige Eigentumsrechte
5.1 Alle (Ansprüche auf) geistige Eigentumsrechte hinsichtlich aller kraft und/oder im Rahmen des Vertrages zustande gebrachten, erteilten und/oder zugänglichen Erzeugnisse (wie zum Beispiel Texte, Zeichnungen, Design, Analysen, Berichte, Methoden, Modelle, Technologien, Erfindungen, Computerprogramme, Datenbanken und Dokumentationen), nachfolgend als „Erzeugnis“ bezeichnet, ruhen ausschließlich bei Nenko und/oder ihrem/ihren Lizenzgeber(n). Der Auftraggeber wird Erzeugnisse nicht veröffentlichen, vervielfältigen und/oder ändern und sich nicht (sonst wie) als dessen Hersteller und/oder Berechtigter verhalten. Der Auftraggeber wird Bezeichnungen bezüglich der geistigen Eigentumsrechte nicht aus und von Erzeugnissen entfernen oder ändern.
5.2 Erzeugnisse und darin verfasste Informationen werden dafür angesehen, ausschließlich vertrauliche Informationen von Nenko und/oder ihrem/ihren Lizenzgeber(n) zu enthalten, hinsichtlich derer Artikel 8.1. (erster Satz) gilt. Der Auftraggeber wird Angaben in/oder auf Erzeugnissen bezüglich des vertraulichen Charakters der Informationen nicht entfernen oder ändern.
5.3 Nenko hat das Recht, zum Schutz und/oder zur Sicherung von Erzeugnissen technische Maßnahmen zu ergreifen. Der Auftraggeber wird die technischen Maßnahmen zum Schutz und/oder zur Sicherung von Erzeugnissen nicht entfernen oder umgehen.
5.4 Die von Nenko bezüglich der Erzeugnisse an den Auftraggeber eingeräumten Rechte enthalten ausschließlich die ausdrücklich im Vertrag beschriebenen nicht exklusiven Rechte, die durch die Nutzung der Erzeugnisse im Widerspruch zu den Rechten von Nenko und/oder ihrem/ihren Lizenzgeber(n), dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anwendbarem Recht mit sofortiger Wirkung erlöschen. Der Auftraggeber erwirbt durch den Vertrag keine geistigen Eigentumsrechte. Von Nenko eingeräumte Rechte sind nicht übertragungsfähig.
5.5 Wenn und sofern dem Auftraggeber Erzeugnisse erteilt wurden und/oder zugänglich sind, hinsichtlich derer geistige Eigentumsrechte anderen als Nenko gehören, gelten bezüglich dieser Erzeugnisse die von dem/den Berechtigten gehandhabten Bedingungen anstelle der von diesen abweichenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber akzeptiert die in diesem Artikel 5.5 genannten Bedingungen von Dritten.
5.6 Unbeschadet Artikel 6 wird Nenko den Auftraggeber für Forderungen Dritter auf der Grundlage der Behauptung, dass der Auftraggeber durch die Nutzung von Erzeugnissen geistige Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt, Gewähr leisten, wenn der Auftraggeber Nenko unverzüglich über die Existenz und den Inhalt der Forderungen schriftlich informiert, die Behandlung dieser Forderung vollständig Nenko überlässt und Anweisungen von Nenko in dieser Angelegenheit Folge leistet. Diese Verpflichtung zur Gewährleistung fällt weg, wenn und sofern Erzeugnisse von einem anderen als Nenko geändert wurden. Wenn die hiervor in diesem Artikel 5.6 genannte Verletzung geistiger Eigentumsrechte gerichtlich unwiderruflich festgestellt oder von Nenko unwiderruflich anerkannt wird, wird Nenko entweder die betroffenen Erzeugnisse vom Auftraggeber gegen (Rück-)Zahlung der Erwerbskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen oder dem Auftraggeber die Gelegenheit bieten, die betroffenen Erzeugnisse oder funktional gleichwertige Erzeugnisse unter Instandhaltung des Vertrages weiter zu nutzen. Nenko ist nicht in anderem und/oder weiter reichendem Sinne haftbar und/oder verpflichtet, dem Auftraggeber Gewähr zu leisten.
5.7 Der Auftraggeber wird Nenko für Forderungen von Dritten aufgrund der Behauptung, dass Nenko durch die Nutzung von vom Auftraggeber verschafften und/oder vorgeschriebenen Erzeugnissen geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, Gewähr leisten, alle sich aus diesen Forderungen ergebende Verpflichtungen von Nenko als ihre eigenen Verpflichtungen erfüllen und jeglichen sich aus diesen Forderungen ergebenden Schaden Nenko erstatten.
Artikel 6 - Haftung und Schadenersatz
6.1 Haftungen und gesetzliche Verpflichtungen zum Schadenersatz von Nenko sind durch die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.7 beschränkt. Die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.8 sind auf vom Auftraggeber auf einer unerlaubten Handlung von Nenko basierte Forderungen entsprechend anwendbar. Hilfspersonen von Nenko haben das Recht, sich gegenüber dem Auftraggeber auf die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.8 zu berufen.
6.2 Nenko ist ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Nenko und Nenko zuzurechnende Versäumnisse haftbar. Als Nenko zuzurechnende Versäumnisse werden auf jeden Fall nicht Verhaltensweise von Hilfspersonen, die Nutzung von (ungeeigneten) Hilfssachen und Versäumnisse, die sich aus der nicht gesicherten elektronischen Versendung von Erklärungen und Daten ergeben, betrachtet. Nenko ist in keinem Fall für die Nutzung ihrer Empfehlungen (oder deren Folgen) haftbar
6.3 Die Haftung von Nenko kann ausschließlich entstehen, nachdem der Auftraggeber Nenko unverzüglich nach der Lieferung oder bei einem bei der Lieferung nicht wahrnehmbaren Versäumnis unverzüglich nach der Feststellung des Versäumnisses fundiert per Einschreiben in Verzug gesetzt hat und Nenko während einer angemessenen Frist die Gelegenheit geboten hat, das Versäumnis zu beheben.
6.4 Eine Verpflichtung von Nenko zum Schadenersatz ist auf den direkten Schaden bis zum Höchstbetrag des vereinbarten Preises exklusive Umsatzsteuer und anderer vom Staat auferlegten Abgaben, sofern diese vom Auftraggeber bezahlt wurden, beschränkt. Wenn der Vertrag hauptsächlich ein Dauervertrag für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ist, wird der vereinbarte Preis auf den Gesamtbetrag des für ein Jahr vereinbarten Preises exklusive Umsatzsteuer und anderer vom Staat auferlegten Abgaben, sofern diese vom Auftraggeber bezahlt wurden, festgesetzt. In keinem Fall wird der von Nenko geschuldete Schadenersatz mehr betragen als die Geldsumme, die im Zusammenhang mit der betroffenen Schadenersatzpflicht aufgrund der Haftpflichtversicherung von Nenko bezahlt wird. Nenko ist in keinem Fall verpflichtet, einen immateriellen und indirekten Schaden, wie zum Beispiel Folgeschäden, Betriebsschäden und Schäden wegen eines Zeit- oder Datenverlustes und/oder Entgehens eines finanziellen Vorteils, zu erstatten.
6.5 Der Auftraggeber wird Nenko für Forderungen von Dritten, wie Arbeitnehmer und andere Hilfspersonen, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit kraft und/oder im Rahmen des Vertrages von Nenko gelieferten Sachen und/oder erbrachten Dienstleistungen ergeben, Gewähr leisten. Der Auftraggeber wird Nenko für Forderungen Dritter auf der Grundlage der Produkthaftung für die vom Auftraggeber Dritten gelieferten Sachen, die auch aus von Nenko an den Auftraggeber gelieferten Sachen bestehen, Gewähr leisten, wenn nicht die Haftung ausschließlich durch von Nenko gelieferte Sachen verursacht wurde.
6.6 Wenn von Arbeitnehmern und/oder anderen Hilfspersonen von Nenko für den Auftraggeber Arbeiten außerhalb eines Unternehmens von Nenko und/oder mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien verrichtet werden, ruht auf dem Auftraggeber gegenüber diesen Arbeitnehmern und anderen Hilfspersonen die in Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannte Verpflichtung und Haftung, während der Auftraggeber Nenko für Forderungen dieser Arbeitnehmer und anderer Hilfspersonen, die sich aus der Nichterfüllung der in Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Verpflichtungen durch den Auftraggeber ergeben, Gewähr leisten wird.
6.7 Der Auftraggeber garantiert dafür, dass von Nenko zu verarbeitende Daten, die Verarbeitung der Daten und das Ergebnis dieser Verarbeitung nicht im Widerspruch zum geltenden Recht, wie zum Beispiel das niederländische Gesetz zum Schutz von Personendaten, stehen. Der Auftraggeber wird Nenko für alle Forderungen von Dritten auf der Grundlage der Behauptung, dass mit von Nenko verarbeiteten Daten, der Verarbeitung von Daten und/oder dem Ergebnis dieser Verarbeitung geltende Rechte, wie unter anderem das niederländische Gesetz zum Schutz von Personendaten und/oder sich daraus ergebende Rechte, verletzt werden, Gewähr leisten.
6.8 Der Auftraggeber garantiert dafür, dass Nenko rechtzeitig über alle Genehmigungen, Befreiungen und andere Bescheide verfügt, die zur Ausführung des Vertrages notwendig sind. Der Auftraggeber wird Nenko für alle Forderungen Dritter auf der Grundlage der Behauptung, dass Nenko im Widerspruch zu einer Genehmigung, Befreiung oder anderem Bescheid gehandelt hat, Gewähr leisten.
Artikel 7 - Höhere Gewalt
7.1 Wenn Nenko durch höhere Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, ist sie befugt, die Ausführung des Vertrages vollständig oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Wenn Nenko durch höhere Gewalt dauerhaft nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, hat sie das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise zu kündigen. Unter höherer Gewalt werden unter anderem Versäumnisse von (Zulieferanten von) Nenko und/oder Hilfspersonen, Produktionsstörungen, Arbeitsunterbrechungen und übermäßiger Arbeitsausfall wegen Krankheit von Arbeitnehmern und/oder anderen Hilfspersonen, staatliche Maßnahmen, Feuer, Verlust oder Diebstahl und Witterungsverhältnisse verstanden.
7.2 Wenn Nenko durch höhere Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, kann der Auftraggeber gegenüber Nenko keinen Anspruch auf Ausführung des Vertrages, Auflösung des Vertrages und/der Schadenersatz erheben.
Artikel 8 - Vertrauliche Informationen und Wettbewerbsklausel
8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass Dritte nicht durch Handeln und/oder Unterlassen von ihnen und/oder ihren Arbeitnehmern und/oder andere Hilfspersonen Kenntnis von von Nenko verschafften, von Nenko bezogenen und sich aus der Ausführung des Vertrages ergebenden Informationen vertraulicher Art Kenntnis nehmen (können). Informationen werden auf jeden Fall dafür angesehen, vertraulich zu sein, wenn diese Informationen von Nenko als solche bezeichnet wurden.
8.2 Durch einen Verstoß gegen den Artikel 8.1 ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Nenko eine direkt fällige Vertragsstrafe von € 100.000,-- für jeden Verstoß und von € 5.000,-- für jeden Tag, den der Verstoß andauert, dies unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers, jeden Verstoß einzustellen und eingestellt zu halten, jeglichen sich aus jedem Verstoß ergebenden Schaden Nenko zu erstatten und alle sich aus jedem Verstoß ergebenden Vorteile Nenko zu belegen und abzuführen.
Artikel 9 - Allgemeines
9.1 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der von ihm oder in seinem Namen (schriftlich) erteilten Daten (wie zum Beispiel Zeichnungen, Berechnungen und Entwürfe) und garantiert die funktionale Eignung der von ihm oder in seinem Namen vorgeschriebenen Materialien. Nenko hat das Recht, aber ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der vom Auftraggeber erteilten Daten und funktionalen technischen Daten zu prüfen, und hat das Recht, die Ausführung des vereinbarten Auftrages auszusetzen, bis der Auftraggeber von Nenko festgestellte Unvollkommenheiten beseitigt hat.
9.2 Der Auftraggeber wird Nenko über die richtigen Namen und Adressdaten des Auftraggebers informieren und Nenko unverzüglich über Änderungen dieser Angaben des Auftraggebers in Kenntnis setzen.
9.3 Angebote von und Verträge mit Nenko unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Warenkauf vom 11. April 1980 ist auf Angebote von und Verträge mit Nenko nicht anwendbar.
9.4 Das sachlich zuständige Gericht im Gerichtsbezirk 's-Hertogenbosch, Niederlande, hat die Rechtsprechungsbefugnis und ist ausschließlich zuständig, um sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergebende Streitfälle zu behandeln.
9.5 Forderungsrechte des Auftraggebers aufgrund des Vertrages werden auf jeden Fall ein Jahr nach deren Entstehen nichtig.
9.6 Wenn Nenko eine nicht niederländischsprachige Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handhabt und zwischen der niederländischsprachigen Version und der nicht niederländischsprachigen Version Unterschiede bestehen, ist ausschließlich die niederländischsprachige Version bindend.
LIEFERUNG VON SACHEN UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
Artikel 10 - Allgemeines
10.1 Von Nenko mitgeteilte Fristen wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage der beim Zustandekommen des Vertrages Nenko bekannten Angaben festgesetzt, bilden keinen wesentlichen Bestandteil des Vertrages und werden von Nenko so viel wie möglich beachtet werden. Nenko durch das ausschließliche Überschreiten einer Frist nicht in Verzug und der Auftraggeber kann nicht ausschließlich auf dem Überschreiten einer von Nenko mitgeteilten Frist das Recht begründen, den Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen. Fristen gelten nicht, wenn diese durch nach dem Zustandekommen des Vertrages außerhalb der Macht von Nenko eingetretene Umstände nicht beachtet werden können. Fristen beginnen erst, wenn über alle kommerziellen und technischen Details Übereinstimmung erzielt wurde, alle notwendigen Daten, definitiven, genehmigten Zeichnungen und so weiter im Besitz von Nenko sind, die vereinbarte (Raten-)Zahlung erhalten wurde und die notwendigen Bedingungen für die Ausführung des Vertrages erfüllt wurden.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu liefernden Sachen und zu erbringenden Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen abzunehmen. Wenn hinsichtlich der zu liefernden Sachen keine Fristen vereinbart wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Sachen und/oder Dienste auf erste Bitte von Nenko abzunehmen. Durch Verletzung der hiervor in diesem Artikel 10.2 genannten Verpflichtungen ist der Auftraggeber unverzüglich in Verzug.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nenko rechtzeitig über von Nenko zu beachtende Vorschriften und Normen, die speziell für den Auftraggeber (oder dessen Branche) gelten, in Kenntnis zu setzen.
10.4 Von Nenko mitgeteilte Abbildungen, Aufmaße, Farben, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, Materialien, Beschreibungen, Modelle und/oder Proben bilden ausschließlich eine allgemeine Information.
Der Auftraggeber kann keine Rechte auf Unterschiede zwischen den gelieferten Sachen/erbrachten Dienstleistungen und der allgemeinen Information begründen.
Artikel 11- Lieferung und Abnahme von Sachen
11.1 Wenn kein anderer Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die (An-)Lieferung der Sachen durch Nenko am Ort des Unternehmens von Nenko. Nenko ist nicht verpflichtet, Sachen an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort abzuliefern. Nenko hat das Recht, Lieferverpflichtungen in Teilen zu erfüllen.
11.2 Der Transport und die Versendung der von Nenko an den Auftraggeber zu liefernden Sachen erfolgt zulasten des Auftraggebers, dies unter Anwendung der von Nenko mitgeteilten Tarife.
11.3 Die Kosten der Ausführung der vom Auftraggeber erbetenen oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers von Nenko akzeptierten Änderungen von und/oder Ergänzungen zum Vertrag gehen zulasten des Auftraggebers.
11.4 Unbeschadet der Artikel 4.1 und 10.2 gehen von Nenko zu liefernde Sache auf Risiko des Auftraggebers ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber (oder eine seiner Hilfspersonen) die tatsächliche Gewalt über diese Sachen hat, beziehungsweise ab dem Verzug des Auftraggebers, von Nenko zu liefernde Sachen abzunehmen. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, gelten die einzelnen Partien an sich als ab der Bestimmung in diesem Artikel geliefert.
11.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tauglichkeit der von Nenko gelieferten Sachen bei der (An-)Lieferung zu kontrollieren und Nenko bei der (An-)Lieferung über eine vermutliche Untauglichkeit einer der von Nenko gelieferten Sachen zu informieren. Von Nenko gelieferte Sachen, die der Auftraggeber oder eine Hilfsperson des Auftraggebers 7 Kalendertage ab Lieferung ohne Beschwerde behalten hat oder vorher ganz oder teilweise in Betrieb genommen, bearbeitet, verarbeitet oder anderen geliefert hat, werden dafür angesehen, dem Vertrag zu entsprechen.
11.6 Nenko ist ohne ihre vorherige schriftliche Zustimmung nicht verpflichtet, vom Auftraggeber an Nenko zurückgesandte Sachen anzunehmen. Die Annahme von vom Auftraggeber zurückgesandten Sachen impliziert nicht die Anerkennung des Rücksendegrundes durch Nenko. Vom Auftraggeber werden die vereinbarten Vergütungen geschuldet, bis Nenko dem Auftraggeber für diese Sachen eine Gutschrift erteilt hat. Wenn Nenko zurückgesandte Sachen nicht annimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Nenko die von Nenko im Zusammenhang mit den zurückgesandten Sachen aufgewandten Kosten zu erstatten.
11.7 Ausschließlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde, wird Nenko dem Auftraggeber verkaufte Sachen installieren (lassen).
11.8 Wenn eine Installation durch Nenko vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor der (An-)Lieferung der verkauften Sachen einen zur Installation geeigneten Ort und zur Funktion der Sachen erforderliche Einrichtungen (wie zum Beispiel Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung zu stellen.
11.9 Wenn Nenko von anderen zustande gebrachte und/oder von anderen bezogene Sachen dem Auftraggeber liefert, gelten hinsichtlich dieser Sachen (oder deren Tauglichkeit) die Bedingungen der Produkte beziehungsweise des Zulieferanten der Sachen neben und mit Vorrang vor dem Vertrag zwischen Nenko und dem Auftraggeber (inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
11.10 Vorbehaltlich eines anderslautenden schriftlichen Vertrages ist Nenko nicht verpflichtet, kraft und/oder im Rahmen des Vertrages (an-)gelieferte Sachen zu warten. Nenko ist nicht verpflichtet, nach dem Zustandekommen eines zur (An-)Lieferung von Sachen dienenden Vertrages einen zur Wartung dieser Sachen dienenden Vertrag anzubieten oder zu akzeptieren.
11.11 Der Auftraggeber, der die sich aus der Ausübung des Rechtes auf Auflösung ergebenden Verpflichtungen anrechenbar nicht (rechtzeitig) erfüllt, ist ohne Inverzugsetzung in Verzug und ist verpflichtet, einen sich aus der nicht (rechtzeitigen) Erfüllung ergebenden Schaden zu ersetzen.
Artikel 12 - Erbringung und Abnahme von Dienstleistungen
12.1 Nenko ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Können und mit Sorgfalt anhand der von Nenko akzeptierten Vereinbarungen und Prozeduren auszuführen. Dienstleistungen werden pro Tagteil, der auch die Vorbereitungszeit und die Reisezeit umfasst, erbracht. Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet in keinem Fall eine Erfolgsverpflichtung für Nenko.
12.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, die für die vereinbarte Dienstleistung wichtig sind oder sein können, Nenko rechtzeitig zu erteilen und Nenko über neue Fakten und Entwicklungen rechtzeitig auf dem Laufenden zu halten.
12.3 Wenn vereinbart wurde, dass Nenko Dienstleistungen außerhalb eines Unternehmens von Nenko erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Dienstleistung notwendige Einrichtungen (wie Strom und Internetverbindungen) zur Verfügung zu stellen.
12.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Dienstleistung in Phasen stattfinden wird, hat Nenko das Recht, die Ausführung der folgenden Phasen auszusetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorigen Phasen schriftlich abgenommen hat.
12.5 Nenko ist ausschließlich verpflichtet, bei der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung zu erteilende Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, wenn Nenko diese Verpflichtung mit dem Vertrag ausdrücklich akzeptiert hat und die Anweisungen des Auftraggebers rechtzeitig erteilt wurden und vertretbar sind.
Nenko ist in keinem Fall verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt und/oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistung beeinflussen. Der Auftraggeber schuldet für das Befolgen von Anweisungen, die den Inhalt und/oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistung beeinflussen, Nenko eine von Nenko auf der Grundlage ihrer Tarife festzusetzende (ergänzende) Vergütung.
12.6 Nenko hat das Recht, die vereinbarte Dienstleistung vollständig oder teilweise von einem oder mehreren anderen (als einer oder mehreren bestimmten Personen) mit denselben Qualifikationen ausführen zu lassen.
12.7 Der Auftraggeber schuldet für die Dienstleistungen von Nenko eine Vergütung auf der Grundlage der geltenden Tarife von Nenko (auf der Grundlage von Zeitaufwand oder festen Tarifen), wenn nicht Nenko und der Auftraggeber schriftlich anderes vereinbart haben. Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung ist nicht vom Ergebnis der Dienstleistungen von Nenko abhängig, wenn nicht Nenko und der Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
12.8 Wenn Nenko auf Bitte oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers außerhalb des Inhalts und/oder Umfanges der vereinbarten Dienstleistung fallende Arbeiten verrichtet hat, schuldet der Auftraggeber Nenko eine von Nenko auf der Grundlage ihrer Tarife festzusetzende - ergänzende - Geldsumme. Nenko ist nicht verpflichtet, außerhalb des Inhalts und/oder Umfanges der vereinbarten Dienstleistung fallende Arbeiten zu verrichten und kann verlangen, dass dafür ein separater Vertrag zustande kommt.
12.9 Wenn die zu vereinbarende Dienstleistung im Zusammenhang mit von anderen verrichteten und/oder zu verrichtenden Diensten und/oder anderen gelieferten und/oder zu liefernden Sachen steht, ist der Auftraggeber verpflichtet, Nenko darüber vor dem Zustandekommen des Vertrages unter Angabe der Namen der anderen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Artikel 1 – Anwendbarkeit
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit „Nenko“ die Nenko Beheer B.V. mit satzungsgemäßem Sitz im niederländischen Zaltbommel und Geschäftsräumen in (5301 LW) Zaltbommel, Niederlande, Valeton 13, eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 50041282, und alle mit ihr verbundenen (juristischen) Personen und Gesellschaften, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung der Nenko Beheer B.V. anwenden, wie zum Beispiel die Nenko B.V. mit satzungsgemäßem Sitz im niederländischen Zaltbommel und Geschäftsräumen in (5301 LW) Zaltbommel, Niederlande, Valeton 13, eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 11019171, und mit Auftraggeber die (juristischen) Personen und Gesellschaften, an die ein Angebot gerichtet wurde und/oder mit denen ein Vertrag zustande gebracht wurde oder wird, bezeichnet.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit Nenko. Ausschließlich von Nenko schriftlich akzeptierte Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gültig sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind auf Angebote von und Verträge mit Nenko nicht anwendbar.
1.3 Die Nichtigkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht der Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Wege. Nenko und der Auftraggeber werden Rücksprache halten, um nichtige beziehungsweise aufgehobene Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die so viel wie möglich an den Zweck und die Absicht der nichtigen beziehungsweise aufgehobenen Bestimmungen anknüpfen.
Artikel 2 - Angebot und Vertrag
2.1 Ein Angebot von Nenko erfolgt unverbindlich und kann von Nenko innerhalb von 7 Kalendertagen ab Kenntnisnahme von der Annahme ihres Angebotes von Nenko widerrufen, eingezogen oder geändert werden. In einem Angebot vorkommende Fehler oder Versäumnisse in im Rahmen eines Angebotes von Nenko erteilten Empfehlungen und nicht ausschließlich an den Auftraggeber gerichtete - allgemeine - Informationen verpflichten Nenko nicht.
2.2 Ein Angebot von Nenko ist 1 Monat ab dessen Zusendung durch Nenko gültig, wenn nicht mit dem Angebot eine andere Gültigkeitsdauer angegeben wurde oder die Gültigkeitsdauer vor deren Ablauf von Nenko schriftlich verlängert wurde.
2.3 Wenn von Nenko ein Angebot unterbreitet wurde, kommt ein Vertrag zwischen Nenko und dem Auftraggeber erst durch die bedingungslose Annahme des Angebotes von Nenko durch den Auftraggeber oder durch die Ausführung eines Auftrages des Auftraggebers durch Nenko zustande. Ausschließlich das Angebot von Nenko beziehungsweise die Rechnung von Nenko für die Ausführung des Auftrages werden dafür angesehen, den Inhalt des Vertrages korrekt wiederzugeben.
2.4 Wenn von Nenko kein Angebot unterbreitet wurde, kommt ein Vertrag erst durch die schriftliche Annahme oder Ausführung eines Auftrages des Auftraggebers durch Nenko zustande. Ausschließlich die schriftliche Annahme des Auftrages durch Nenko beziehungsweise die Rechnung von Nenko für die Ausführung des Auftrages wird dafür angesehen, den Inhalt des Vertrages korrekt wiederzugeben.
2.5 Änderungen von und/oder Ergänzungen zum Vertrag sind erst gültig, nachdem diese Änderungen und/oder Ergänzungen von Nenko und dem Auftraggeber eindeutig schriftlich akzeptiert wurden.
2.6 Der Auftraggeber hat ausschließlich das Recht, den Vertrag zu annullieren oder aufzulösen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder der Auftraggeber dieses Recht auf zwingend geltende Vorschriften basiert.
Wenn der Auftraggeber den Vertrag (rechtsgültig) annulliert oder auflöst, ist der Auftraggeber verpflichtet, aufgrund des Vertrages gelieferte Sachen, eingeräumte Rechte und erteilte vertrauliche Informationen im Sinne von Artikel 8 gleichzeitig zurückzuliefern, die Ausübung von aufgrund des Vertrages eingeräumten Rechten gleichzeitig zu beenden und Nenko die von Nenko im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Zustandekommen und der Ausführung des Vertrages aufgewandten Kosten zu erstatten.
2.7 Nenko hat das Recht, den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise zu beenden und/oder die Ausführung von sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise auszusetzen, wenn eins oder mehrere der folgenden Ereignisse stattfindet bzw. stattfinden:
a. eine dem Auftraggeber anrechenbare Nichterfüllung einer oder mehrerer sich aus dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen;
b. die Einreichung eines zur Gewährung eines (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschubes an den Auftraggeber dienenden Antrages;
c. die Einreichung eines zur Insolvenzerklärung des Auftraggebers dienenden Antrags;
d. Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers;
e. vollständige Verfügungsunbefugtheit des Auftraggebers;
f. Zwangsvollstreckung bei Nenko zulasten des Auftraggebers;
g. das Zustandekommen eines zur Auflösung und/oder Liquidation des Auftraggebers dienenden Beschlusses;
h. Übertragung eines oder mehrerer Anteile am Auftraggeber an andere als den/die Anteilseigner beim Zustandekommen des Vertrages;
i. vollständige oder teilweise Übertragung des vom Auftraggeber betriebenen Unternehmens an einen oder mehrere andere.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nenko über den Eintritt der in diesem Artikel genannten Ereignisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.8 Nenko schuldet dem Auftraggeber wegen der Beendigung des Vertrages und der Aussetzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen aufgrund der hiervor in Artikel 2.7 genannten Ereignisse nie irgendeinen Schadenersatz.
2.9 Wenn der Vertrag aufgelöst wurde, fallen die vom Auftraggeber zur Ausführung des Vertrages bereits empfangenen Leistungen und die damit im Zusammenhang stehenden Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht unter eine Rückgängigmachungsverpflichtung, wenn nicht Nenko hinsichtlich dieser Leistungen in Verzug ist. Im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen vor oder bei der Auflösung des Vertrages von Nenko in Rechnung gestellte Geldsummen schuldet der Auftraggeber nach der Auflösung als sofort fällig.
2.9.1. Stornierung / Widerrufsrecht.Sie als privater Verbraucher haben das Recht, Ihre Bestellung innerhalb einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen ohne Begründung oder Zahlung von Vertragsstrafen zurückzuziehen oder zu stornieren. Die Widerrufs- / Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Datum der Bestellung. Um dieses Widerrufs- / Widerrufsrecht ausüben zu können, bitten wir Sie dringend, uns mitzuteilen, dass Sie die Bestellung zurückziehen oder stornieren möchten, indem Sie uns per E-Mail eine klare und eindeutige Erklärung senden. Die Rückerstattung erfolgt mit dem gleichen Zahlungsmittel wie beim Kauf. Der Käufer trägt alle Rücksendekosten. Siehe auch unsere Rückgabebedingungen. Für professionelle Einrichtungen gelten andere Bedingungen.
2.9.2. Das Widerrufs- / Widerrufsrecht gilt niemals in folgenden Fällen:
- für Artikel, die speziell nach Maß hergestellt oder entworfen wurden oder speziell in einer oder mehreren gewünschten Farben oder Drucken wie Möbeln, Modulen oder Fahrrädern.
- Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können; B. Kau-Artikeln oder Duschgegenstände (wie Duschstuhl)
- Artikel mit digitalen Inhalten; wie DVDs und CDs
Sobald eine Bestellung vom Kunden validiert wurde, die personalisierte oder maßgeschneiderte Artikel enthält (Auswahl von Farbe / Druck), kann diese Bestellung nicht mehr storniert werden, da die Produktion sofort gestartet wird Für diese Art von Gegenständen besteht kein Widerrufsrecht. Bei der Bestellung dieser Art von Produkten besteht eine Zahlungsverpflichtung, selbst wenn Sie in der Zwischenzeit stornieren oder widerrufen möchten, werden Gebühren für den gesamten Verkaufspreis berechnet.
Wenn Sie die Bestellung stornieren / widerrufen, werden Ihnen die zahlungen einschließlich der Versandkosten gutgeschrieben. Der Käufer wird alle Kosten für die Rückgabe zu zahlen. Die Erstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie beim Kauf. Siehe auch unsere Rückkehrbedingungen
Artikel 3 - Preis und Bezahlung
3.1 Von Nenko mitgeteilte Preise und Tarife sind inklusive Umsatzsteuer, aber exklusive anderer vom Staat auferlegten Abgaben und anderen Dritten geschuldeten Geldsummen und exklusive der Kosten des Transports, der Versendung, Einfuhr, Ausfuhr, des Umschlags und der Versicherung. Auch sind im Preis nicht enthalten:
a. die Kosten für Erdbau-, Ramm-, Hack-, Brech-, Fundierungs-, Mauer-, Zimmer-, Stuck-, Maler-, Tapezier- oder andere bautechnische Arbeiten;
b. die Kosten für den Anschluss von Gas, Wasser, Elektrizität oder andere infrastrukturelle Einrichtungen;
c. die Kosten zur Vermeidung oder Beschränkung von Schäden an, auf oder bei den Arbeiten vorhandenen Sachen;
d. die Kosten für die Abfuhr von Materialien, Baustoffen oder Abfall;
e. die Kosten für Hub- oder Hebemaschinen oder Flaschenzüge;
f. Reise- und Aufenthaltskosten.
Nicht in einem ausschließlich an den Auftraggeber gerichteten Angebot mitgeteilte Preise und Tarife verpflichten Nenko nicht. Auf in einem an den Auftraggeber gerichteten Angebot mitgeteilte Preise und Tarife können von anderen keine Rechte begründet werden.
3.2 Nenko hat das Recht, vereinbarte Preise und Tarife - mit sofortiger Wirkung - unter Beachtung des vom niederländischen Statistikamt CBS veröffentlichten Verbraucherpreisindex anzupassen. Eine Anpassung der vereinbarten Preise und Tarife berührt den Vertrag übrigens nicht.
3.3 Rechnungen von Nenko müssen in Euro gemäß den in der Rechnung von Nenko genannten Zahlungsbedingungen beglichen werden. Wenn keine Zahlungsfrist genannt wurde, muss die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum beglichen werden.
3.4 Wenn der Auftraggeber geschuldete Geldsummen nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hat, ist der Auftraggeber unverzüglich in Verzug und schuldet er über die offenstehenden Geldsummen die gesetzlichen Zinsen. Wenn es der Auftraggeber unterlässt, die geschuldeten Summen nach einer ersten Erinnerung zu bezahlen, schuldet der Auftraggeber Nenko den Betrag der von Nenko aufzuwendenden tatsächlichen Kosten des gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbeistandes (wie zum Beispiel die nicht liquidierten Prozesskosten) und Gerichtskosten.
3.5 Nenko hat das Recht, Zahlungen des Auftraggebers (trotz anderslautender Angaben des Auftraggebers) erst zur Begleichung von Forderungen, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben, und von Forderungen, die sich aus Versäumnissen des Auftraggebers in der Ausführung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ergeben, zu verwenden.
3.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber Nenko auszusetzen und/oder mit Verpflichtungen von Nenko gegenüber dem Auftraggeber zu verrechnen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, den Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen, wenn der Auftraggeber in Verzug ist.
3.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erste Bitte von Nenko die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen von Nenko zu versichern und versichert zu halten. Wenn der Auftraggeber die Begleichung der Forderungen von Nenko dennoch unzureichend versichert und/oder versichert hält, hat Nenko das Recht, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber vollständig auszusetzen und/oder nicht zu erfüllen.
3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen von Nenko bezüglich einer Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers erbetenen Vorschuss Nenko innerhalb von 7 Kalendertagen ab der Bitte von Nenko zu zahlen.
Wenn ein Vorschuss bedungen wurde, kann der Auftraggeber kein einziges Recht bezüglich der Ausführung des Vertrages geltend machen, bevor nicht die Vorauszahlung stattgefunden hat.
Artikel 4 - Vorbehalt von Eigentum und Rechten
4.1 Kraft des Vertrages zu liefernde Sachen und/oder einzuräumende Rechte werden von Nenko immer dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingungen geliefert beziehungsweise eingeräumt, dass die dafür Nenko geschuldeten Geldsummen und die im Zusammenhang mit der nicht korrekten Ausführung des Vertrages geschuldeten Geldsummen, wie zum Beispiel die kraft Artikel 3.4 geschuldeten Geldsummen, Nenko vollständig bezahlt wurden. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung hinsichtlich der Rechte, die unter der hiervor in Artikel 4.1 genannten aufschiebenden Bedingung geliefert beziehungsweise eingeräumt wurden, nicht verfügungsbefugt und ist verpflichtet, Interessenten - unter anderem die beabsichtigten Rechtsnachfolger - über diese Verfügungsunbefugtheit in Kenntnis zu setzen.
Artikel 5 - Geistige Eigentumsrechte
5.1 Alle (Ansprüche auf) geistige Eigentumsrechte hinsichtlich aller kraft und/oder im Rahmen des Vertrages zustande gebrachten, erteilten und/oder zugänglichen Erzeugnisse (wie zum Beispiel Texte, Zeichnungen, Design, Analysen, Berichte, Methoden, Modelle, Technologien, Erfindungen, Computerprogramme, Datenbanken und Dokumentationen), nachfolgend als „Erzeugnis“ bezeichnet, ruhen ausschließlich bei Nenko und/oder ihrem/ihren Lizenzgeber(n). Der Auftraggeber wird Erzeugnisse nicht veröffentlichen, vervielfältigen und/oder ändern und sich nicht (sonst wie) als dessen Hersteller und/oder Berechtigter verhalten. Der Auftraggeber wird Bezeichnungen bezüglich der geistigen Eigentumsrechte nicht aus und von Erzeugnissen entfernen oder ändern.
5.2 Erzeugnisse und darin verfasste Informationen werden dafür angesehen, ausschließlich vertrauliche Informationen von Nenko und/oder ihrem/ihren Lizenzgeber(n) zu enthalten, hinsichtlich derer Artikel 8.1. (erster Satz) gilt. Der Auftraggeber wird Angaben in/oder auf Erzeugnissen bezüglich des vertraulichen Charakters der Informationen nicht entfernen oder ändern.
5.3 Nenko hat das Recht, zum Schutz und/oder zur Sicherung von Erzeugnissen technische Maßnahmen zu ergreifen. Der Auftraggeber wird die technischen Maßnahmen zum Schutz und/oder zur Sicherung von Erzeugnissen nicht entfernen oder umgehen.
5.4 Die von Nenko bezüglich der Erzeugnisse an den Auftraggeber eingeräumten Rechte enthalten ausschließlich die ausdrücklich im Vertrag beschriebenen nicht exklusiven Rechte, die durch die Nutzung der Erzeugnisse im Widerspruch zu den Rechten von Nenko und/oder ihrem/ihren Lizenzgeber(n), dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anwendbarem Recht mit sofortiger Wirkung erlöschen. Der Auftraggeber erwirbt durch den Vertrag keine geistigen Eigentumsrechte. Von Nenko eingeräumte Rechte sind nicht übertragungsfähig.
5.5 Wenn und sofern dem Auftraggeber Erzeugnisse erteilt wurden und/oder zugänglich sind, hinsichtlich derer geistige Eigentumsrechte anderen als Nenko gehören, gelten bezüglich dieser Erzeugnisse die von dem/den Berechtigten gehandhabten Bedingungen anstelle der von diesen abweichenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber akzeptiert die in diesem Artikel 5.5 genannten Bedingungen von Dritten.
5.6 Unbeschadet Artikel 6 wird Nenko den Auftraggeber für Forderungen Dritter auf der Grundlage der Behauptung, dass der Auftraggeber durch die Nutzung von Erzeugnissen geistige Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt, Gewähr leisten, wenn der Auftraggeber Nenko unverzüglich über die Existenz und den Inhalt der Forderungen schriftlich informiert, die Behandlung dieser Forderung vollständig Nenko überlässt und Anweisungen von Nenko in dieser Angelegenheit Folge leistet. Diese Verpflichtung zur Gewährleistung fällt weg, wenn und sofern Erzeugnisse von einem anderen als Nenko geändert wurden. Wenn die hiervor in diesem Artikel 5.6 genannte Verletzung geistiger Eigentumsrechte gerichtlich unwiderruflich festgestellt oder von Nenko unwiderruflich anerkannt wird, wird Nenko entweder die betroffenen Erzeugnisse vom Auftraggeber gegen (Rück-)Zahlung der Erwerbskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen oder dem Auftraggeber die Gelegenheit bieten, die betroffenen Erzeugnisse oder funktional gleichwertige Erzeugnisse unter Instandhaltung des Vertrages weiter zu nutzen. Nenko ist nicht in anderem und/oder weiter reichendem Sinne haftbar und/oder verpflichtet, dem Auftraggeber Gewähr zu leisten.
5.7 Der Auftraggeber wird Nenko für Forderungen von Dritten aufgrund der Behauptung, dass Nenko durch die Nutzung von vom Auftraggeber verschafften und/oder vorgeschriebenen Erzeugnissen geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, Gewähr leisten, alle sich aus diesen Forderungen ergebende Verpflichtungen von Nenko als ihre eigenen Verpflichtungen erfüllen und jeglichen sich aus diesen Forderungen ergebenden Schaden Nenko erstatten.
Artikel 6 - Haftung und Schadenersatz
6.1 Haftungen und gesetzliche Verpflichtungen zum Schadenersatz von Nenko sind durch die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.7 beschränkt. Die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.8 sind auf vom Auftraggeber auf einer unerlaubten Handlung von Nenko basierte Forderungen entsprechend anwendbar. Hilfspersonen von Nenko haben das Recht, sich gegenüber dem Auftraggeber auf die Artikel 6.1 bis einschließlich 6.8 zu berufen.
6.2 Nenko ist ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Nenko und Nenko zuzurechnende Versäumnisse haftbar. Als Nenko zuzurechnende Versäumnisse werden auf jeden Fall nicht Verhaltensweise von Hilfspersonen, die Nutzung von (ungeeigneten) Hilfssachen und Versäumnisse, die sich aus der nicht gesicherten elektronischen Versendung von Erklärungen und Daten ergeben, betrachtet. Nenko ist in keinem Fall für die Nutzung ihrer Empfehlungen (oder deren Folgen) haftbar
6.3 Die Haftung von Nenko kann ausschließlich entstehen, nachdem der Auftraggeber Nenko unverzüglich nach der Lieferung oder bei einem bei der Lieferung nicht wahrnehmbaren Versäumnis unverzüglich nach der Feststellung des Versäumnisses fundiert per Einschreiben in Verzug gesetzt hat und Nenko während einer angemessenen Frist die Gelegenheit geboten hat, das Versäumnis zu beheben.
6.4 Eine Verpflichtung von Nenko zum Schadenersatz ist auf den direkten Schaden bis zum Höchstbetrag des vereinbarten Preises exklusive Umsatzsteuer und anderer vom Staat auferlegten Abgaben, sofern diese vom Auftraggeber bezahlt wurden, beschränkt. Wenn der Vertrag hauptsächlich ein Dauervertrag für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ist, wird der vereinbarte Preis auf den Gesamtbetrag des für ein Jahr vereinbarten Preises exklusive Umsatzsteuer und anderer vom Staat auferlegten Abgaben, sofern diese vom Auftraggeber bezahlt wurden, festgesetzt. In keinem Fall wird der von Nenko geschuldete Schadenersatz mehr betragen als die Geldsumme, die im Zusammenhang mit der betroffenen Schadenersatzpflicht aufgrund der Haftpflichtversicherung von Nenko bezahlt wird. Nenko ist in keinem Fall verpflichtet, einen immateriellen und indirekten Schaden, wie zum Beispiel Folgeschäden, Betriebsschäden und Schäden wegen eines Zeit- oder Datenverlustes und/oder Entgehens eines finanziellen Vorteils, zu erstatten.
6.5 Der Auftraggeber wird Nenko für Forderungen von Dritten, wie Arbeitnehmer und andere Hilfspersonen, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit kraft und/oder im Rahmen des Vertrages von Nenko gelieferten Sachen und/oder erbrachten Dienstleistungen ergeben, Gewähr leisten. Der Auftraggeber wird Nenko für Forderungen Dritter auf der Grundlage der Produkthaftung für die vom Auftraggeber Dritten gelieferten Sachen, die auch aus von Nenko an den Auftraggeber gelieferten Sachen bestehen, Gewähr leisten, wenn nicht die Haftung ausschließlich durch von Nenko gelieferte Sachen verursacht wurde.
6.6 Wenn von Arbeitnehmern und/oder anderen Hilfspersonen von Nenko für den Auftraggeber Arbeiten außerhalb eines Unternehmens von Nenko und/oder mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien verrichtet werden, ruht auf dem Auftraggeber gegenüber diesen Arbeitnehmern und anderen Hilfspersonen die in Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannte Verpflichtung und Haftung, während der Auftraggeber Nenko für Forderungen dieser Arbeitnehmer und anderer Hilfspersonen, die sich aus der Nichterfüllung der in Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Verpflichtungen durch den Auftraggeber ergeben, Gewähr leisten wird.
6.7 Der Auftraggeber garantiert dafür, dass von Nenko zu verarbeitende Daten, die Verarbeitung der Daten und das Ergebnis dieser Verarbeitung nicht im Widerspruch zum geltenden Recht, wie zum Beispiel das niederländische Gesetz zum Schutz von Personendaten, stehen. Der Auftraggeber wird Nenko für alle Forderungen von Dritten auf der Grundlage der Behauptung, dass mit von Nenko verarbeiteten Daten, der Verarbeitung von Daten und/oder dem Ergebnis dieser Verarbeitung geltende Rechte, wie unter anderem das niederländische Gesetz zum Schutz von Personendaten und/oder sich daraus ergebende Rechte, verletzt werden, Gewähr leisten.
6.8 Der Auftraggeber garantiert dafür, dass Nenko rechtzeitig über alle Genehmigungen, Befreiungen und andere Bescheide verfügt, die zur Ausführung des Vertrages notwendig sind. Der Auftraggeber wird Nenko für alle Forderungen Dritter auf der Grundlage der Behauptung, dass Nenko im Widerspruch zu einer Genehmigung, Befreiung oder anderem Bescheid gehandelt hat, Gewähr leisten.
Artikel 7 - Höhere Gewalt
7.1 Wenn Nenko durch höhere Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, ist sie befugt, die Ausführung des Vertrages vollständig oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Wenn Nenko durch höhere Gewalt dauerhaft nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, hat sie das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise zu kündigen. Unter höherer Gewalt werden unter anderem Versäumnisse von (Zulieferanten von) Nenko und/oder Hilfspersonen, Produktionsstörungen, Arbeitsunterbrechungen und übermäßiger Arbeitsausfall wegen Krankheit von Arbeitnehmern und/oder anderen Hilfspersonen, staatliche Maßnahmen, Feuer, Verlust oder Diebstahl und Witterungsverhältnisse verstanden.
7.2 Wenn Nenko durch höhere Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, kann der Auftraggeber gegenüber Nenko keinen Anspruch auf Ausführung des Vertrages, Auflösung des Vertrages und/der Schadenersatz erheben.
Artikel 8 - Vertrauliche Informationen und Wettbewerbsklausel
8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass Dritte nicht durch Handeln und/oder Unterlassen von ihnen und/oder ihren Arbeitnehmern und/oder andere Hilfspersonen Kenntnis von von Nenko verschafften, von Nenko bezogenen und sich aus der Ausführung des Vertrages ergebenden Informationen vertraulicher Art Kenntnis nehmen (können). Informationen werden auf jeden Fall dafür angesehen, vertraulich zu sein, wenn diese Informationen von Nenko als solche bezeichnet wurden.
8.2 Durch einen Verstoß gegen den Artikel 8.1 ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Nenko eine direkt fällige Vertragsstrafe von € 100.000,-- für jeden Verstoß und von € 5.000,-- für jeden Tag, den der Verstoß andauert, dies unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers, jeden Verstoß einzustellen und eingestellt zu halten, jeglichen sich aus jedem Verstoß ergebenden Schaden Nenko zu erstatten und alle sich aus jedem Verstoß ergebenden Vorteile Nenko zu belegen und abzuführen.
Artikel 9 - Allgemeines
9.1 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der von ihm oder in seinem Namen (schriftlich) erteilten Daten (wie zum Beispiel Zeichnungen, Berechnungen und Entwürfe) und garantiert die funktionale Eignung der von ihm oder in seinem Namen vorgeschriebenen Materialien. Nenko hat das Recht, aber ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der vom Auftraggeber erteilten Daten und funktionalen technischen Daten zu prüfen, und hat das Recht, die Ausführung des vereinbarten Auftrages auszusetzen, bis der Auftraggeber von Nenko festgestellte Unvollkommenheiten beseitigt hat.
9.2 Der Auftraggeber wird Nenko über die richtigen Namen und Adressdaten des Auftraggebers informieren und Nenko unverzüglich über Änderungen dieser Angaben des Auftraggebers in Kenntnis setzen.
9.3 Angebote von und Verträge mit Nenko unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Warenkauf vom 11. April 1980 ist auf Angebote von und Verträge mit Nenko nicht anwendbar.
9.4 Das sachlich zuständige Gericht im Gerichtsbezirk 's-Hertogenbosch, Niederlande, hat die Rechtsprechungsbefugnis und ist ausschließlich zuständig, um sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergebende Streitfälle zu behandeln.
9.5 Forderungsrechte des Auftraggebers aufgrund des Vertrages werden auf jeden Fall ein Jahr nach deren Entstehen nichtig.
9.6 Wenn Nenko eine nicht niederländischsprachige Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handhabt und zwischen der niederländischsprachigen Version und der nicht niederländischsprachigen Version Unterschiede bestehen, ist ausschließlich die niederländischsprachige Version bindend.
LIEFERUNG VON SACHEN UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
Artikel 10 - Allgemeines
10.1 Von Nenko mitgeteilte Fristen wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage der beim Zustandekommen des Vertrages Nenko bekannten Angaben festgesetzt, bilden keinen wesentlichen Bestandteil des Vertrages und werden von Nenko so viel wie möglich beachtet werden. Nenko durch das ausschließliche Überschreiten einer Frist nicht in Verzug und der Auftraggeber kann nicht ausschließlich auf dem Überschreiten einer von Nenko mitgeteilten Frist das Recht begründen, den Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen. Fristen gelten nicht, wenn diese durch nach dem Zustandekommen des Vertrages außerhalb der Macht von Nenko eingetretene Umstände nicht beachtet werden können. Fristen beginnen erst, wenn über alle kommerziellen und technischen Details Übereinstimmung erzielt wurde, alle notwendigen Daten, definitiven, genehmigten Zeichnungen und so weiter im Besitz von Nenko sind, die vereinbarte (Raten-)Zahlung erhalten wurde und die notwendigen Bedingungen für die Ausführung des Vertrages erfüllt wurden.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu liefernden Sachen und zu erbringenden Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen abzunehmen. Wenn hinsichtlich der zu liefernden Sachen keine Fristen vereinbart wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Sachen und/oder Dienste auf erste Bitte von Nenko abzunehmen. Durch Verletzung der hiervor in diesem Artikel 10.2 genannten Verpflichtungen ist der Auftraggeber unverzüglich in Verzug.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nenko rechtzeitig über von Nenko zu beachtende Vorschriften und Normen, die speziell für den Auftraggeber (oder dessen Branche) gelten, in Kenntnis zu setzen.
10.4 Von Nenko mitgeteilte Abbildungen, Aufmaße, Farben, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, Materialien, Beschreibungen, Modelle und/oder Proben bilden ausschließlich eine allgemeine Information.
Der Auftraggeber kann keine Rechte auf Unterschiede zwischen den gelieferten Sachen/erbrachten Dienstleistungen und der allgemeinen Information begründen.
Artikel 11- Lieferung und Abnahme von Sachen
11.1 Wenn kein anderer Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die (An-)Lieferung der Sachen durch Nenko am Ort des Unternehmens von Nenko. Nenko ist nicht verpflichtet, Sachen an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort abzuliefern. Nenko hat das Recht, Lieferverpflichtungen in Teilen zu erfüllen.
11.2 Der Transport und die Versendung der von Nenko an den Auftraggeber zu liefernden Sachen erfolgt zulasten des Auftraggebers, dies unter Anwendung der von Nenko mitgeteilten Tarife.
11.3 Die Kosten der Ausführung der vom Auftraggeber erbetenen oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers von Nenko akzeptierten Änderungen von und/oder Ergänzungen zum Vertrag gehen zulasten des Auftraggebers.
11.4 Unbeschadet der Artikel 4.1 und 10.2 gehen von Nenko zu liefernde Sache auf Risiko des Auftraggebers ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber (oder eine seiner Hilfspersonen) die tatsächliche Gewalt über diese Sachen hat, beziehungsweise ab dem Verzug des Auftraggebers, von Nenko zu liefernde Sachen abzunehmen. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, gelten die einzelnen Partien an sich als ab der Bestimmung in diesem Artikel geliefert.
11.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tauglichkeit der von Nenko gelieferten Sachen bei der (An-)Lieferung zu kontrollieren und Nenko bei der (An-)Lieferung über eine vermutliche Untauglichkeit einer der von Nenko gelieferten Sachen zu informieren. Von Nenko gelieferte Sachen, die der Auftraggeber oder eine Hilfsperson des Auftraggebers 7 Kalendertage ab Lieferung ohne Beschwerde behalten hat oder vorher ganz oder teilweise in Betrieb genommen, bearbeitet, verarbeitet oder anderen geliefert hat, werden dafür angesehen, dem Vertrag zu entsprechen.
11.6 Nenko ist ohne ihre vorherige schriftliche Zustimmung nicht verpflichtet, vom Auftraggeber an Nenko zurückgesandte Sachen anzunehmen. Die Annahme von vom Auftraggeber zurückgesandten Sachen impliziert nicht die Anerkennung des Rücksendegrundes durch Nenko. Vom Auftraggeber werden die vereinbarten Vergütungen geschuldet, bis Nenko dem Auftraggeber für diese Sachen eine Gutschrift erteilt hat. Wenn Nenko zurückgesandte Sachen nicht annimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Nenko die von Nenko im Zusammenhang mit den zurückgesandten Sachen aufgewandten Kosten zu erstatten.
11.7 Ausschließlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde, wird Nenko dem Auftraggeber verkaufte Sachen installieren (lassen).
11.8 Wenn eine Installation durch Nenko vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor der (An-)Lieferung der verkauften Sachen einen zur Installation geeigneten Ort und zur Funktion der Sachen erforderliche Einrichtungen (wie zum Beispiel Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung zu stellen.
11.9 Wenn Nenko von anderen zustande gebrachte und/oder von anderen bezogene Sachen dem Auftraggeber liefert, gelten hinsichtlich dieser Sachen (oder deren Tauglichkeit) die Bedingungen der Produkte beziehungsweise des Zulieferanten der Sachen neben und mit Vorrang vor dem Vertrag zwischen Nenko und dem Auftraggeber (inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
11.10 Vorbehaltlich eines anderslautenden schriftlichen Vertrages ist Nenko nicht verpflichtet, kraft und/oder im Rahmen des Vertrages (an-)gelieferte Sachen zu warten. Nenko ist nicht verpflichtet, nach dem Zustandekommen eines zur (An-)Lieferung von Sachen dienenden Vertrages einen zur Wartung dieser Sachen dienenden Vertrag anzubieten oder zu akzeptieren.
11.11 Der Auftraggeber, der die sich aus der Ausübung des Rechtes auf Auflösung ergebenden Verpflichtungen anrechenbar nicht (rechtzeitig) erfüllt, ist ohne Inverzugsetzung in Verzug und ist verpflichtet, einen sich aus der nicht (rechtzeitigen) Erfüllung ergebenden Schaden zu ersetzen.
Artikel 12 - Erbringung und Abnahme von Dienstleistungen
12.1 Nenko ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Können und mit Sorgfalt anhand der von Nenko akzeptierten Vereinbarungen und Prozeduren auszuführen. Dienstleistungen werden pro Tagteil, der auch die Vorbereitungszeit und die Reisezeit umfasst, erbracht. Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet in keinem Fall eine Erfolgsverpflichtung für Nenko.
12.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, die für die vereinbarte Dienstleistung wichtig sind oder sein können, Nenko rechtzeitig zu erteilen und Nenko über neue Fakten und Entwicklungen rechtzeitig auf dem Laufenden zu halten.
12.3 Wenn vereinbart wurde, dass Nenko Dienstleistungen außerhalb eines Unternehmens von Nenko erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Dienstleistung notwendige Einrichtungen (wie Strom und Internetverbindungen) zur Verfügung zu stellen.
12.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Dienstleistung in Phasen stattfinden wird, hat Nenko das Recht, die Ausführung der folgenden Phasen auszusetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorigen Phasen schriftlich abgenommen hat.
12.5 Nenko ist ausschließlich verpflichtet, bei der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung zu erteilende Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, wenn Nenko diese Verpflichtung mit dem Vertrag ausdrücklich akzeptiert hat und die Anweisungen des Auftraggebers rechtzeitig erteilt wurden und vertretbar sind.
Nenko ist in keinem Fall verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt und/oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistung beeinflussen. Der Auftraggeber schuldet für das Befolgen von Anweisungen, die den Inhalt und/oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistung beeinflussen, Nenko eine von Nenko auf der Grundlage ihrer Tarife festzusetzende (ergänzende) Vergütung.
12.6 Nenko hat das Recht, die vereinbarte Dienstleistung vollständig oder teilweise von einem oder mehreren anderen (als einer oder mehreren bestimmten Personen) mit denselben Qualifikationen ausführen zu lassen.
12.7 Der Auftraggeber schuldet für die Dienstleistungen von Nenko eine Vergütung auf der Grundlage der geltenden Tarife von Nenko (auf der Grundlage von Zeitaufwand oder festen Tarifen), wenn nicht Nenko und der Auftraggeber schriftlich anderes vereinbart haben. Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung ist nicht vom Ergebnis der Dienstleistungen von Nenko abhängig, wenn nicht Nenko und der Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
12.8 Wenn Nenko auf Bitte oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers außerhalb des Inhalts und/oder Umfanges der vereinbarten Dienstleistung fallende Arbeiten verrichtet hat, schuldet der Auftraggeber Nenko eine von Nenko auf der Grundlage ihrer Tarife festzusetzende - ergänzende - Geldsumme. Nenko ist nicht verpflichtet, außerhalb des Inhalts und/oder Umfanges der vereinbarten Dienstleistung fallende Arbeiten zu verrichten und kann verlangen, dass dafür ein separater Vertrag zustande kommt.
12.9 Wenn die zu vereinbarende Dienstleistung im Zusammenhang mit von anderen verrichteten und/oder zu verrichtenden Diensten und/oder anderen gelieferten und/oder zu liefernden Sachen steht, ist der Auftraggeber verpflichtet, Nenko darüber vor dem Zustandekommen des Vertrages unter Angabe der Namen der anderen schriftlich in Kenntnis zu setzen.